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Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Unser Schwerpunkt "Kündigungsschutz und Kündigung". Hier finden Sie ausführliche Informationen zu den wichtigsten Fragen wie:
     

8. Wann Sie eine Abfindung erhalten

 
Die Abfindung ist eine Ausgleichszahlung des Arbeitgebers an den gekündigten Arbeitnehmer, mit der die Kündigung finanziell kompensiert werden soll. Einen Anspruch auf eine Abfindung haben Sie in aller Regel nicht. Aber es gibt Ausnahmen.

So kann ein zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ausgehandelter Sozialplan eine Abfindung vorsehen oder es findet sich eine entsprechende Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag oder im einschlägigen Tarifvertrag.

Bei einer betriebsbedingten Kündigung hat Ihr Arbeitgeber darüber hinaus die Möglichkeit, Ihnen bereits im Zusammenhang mit der Kündigung ein Abfindungsangebot auf Grundlage von § 1a Kündigungsschutzgesetz zu machen. Für Sie bedeutet das: Sie haben Anspruch auf eine Abfindung, wenn Sie sich nicht mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung wehren. Der Anspruch entsteht nach Ablauf der Klagefrist und beläuft sich pro Beschäftigungsjahr auf ein halbes Monatseinkommen. Dabei ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.

Auch das Gericht kann entscheiden, dass Sie eine Abfindung erhalten sollen: Stellt sich im Kündigungsschutzprozess heraus, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen zu Unrecht fristlos gekündigt hat und ist Ihnen nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, so kann das Gericht das Arbeitsverhältnis auflösen und zugleich Ihren Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verurteilen.

Schließlich gibt es die Variante, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen während des Kündigungsschutzverfahrens oder außergerichtlich eine Abfindung anbietet (sog. Abfindungsvergleich). Die Höhe orientiert sich an der Grundformel: ein halbes Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr. Aber es sind auch erhebliche Abweichungen von dieser Formel nach oben oder unten möglich. Eine große Rolle spielt in der Verhandlung um die Abfindungshöhe das Prozessrisiko für den Arbeitgeber. Läuft er Gefahr, den Prozess zu verlieren, so ist sein Interesse umso größer, ihn zu vermeiden und sich anderweitig mit Ihnen zu einigen. Aber auch andere Faktoren können die Verhandlung beeinflussen, z. B. die Art des Kündigungsgrundes und die wirtschaftliche Situation des Arbeitgebers. Letztlich ist das Ergebnis der Verhandlung abhängig vom Verhandlungsgeschick der beteiligten Personen.