Dr. Esch & assoziierte Kollegen
Rechtsanwälte, Notare, Mediatoren
Kurfürstendamm 56 | 10707 Berlin
Tel.:(030) 88 00 77 71 / Fax: (030) 88 55 08 35



 
 
Diese Seite drucken
 
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Unser Schwerpunkt "Kündigungsschutz und Kündigung". Hier finden Sie ausführliche Informationen zu den wichtigsten Fragen wie:
     

6. Kündigung bei Ablehnung einer Vertragsänderung

 
Die sog. Änderungskündigung ist eine Kündigung, bei der Ihnen der Arbeitgeber zugleich das Angebot unterbreitet, fortan unter veränderten – meist für Sie ungünstigeren – Bedingungen für ihn zu arbeiten. Stimmen Sie zu, so werden Sie nach den Konditionen des neuen Arbeitsvertrages weiter beschäftigt. Lehnen Sie ab, gilt die Kündigung.

Die Änderungskündigung muss die gleichen Anforderungen erfüllen wie eine ordentliche Kündigung. Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, muss sie folglich sozial gerechtfertigt sein. (Siehe oben 3b.)

Wichtig: Halten Sie die neuen Vertragsbedingungen für nicht gerechtfertigt, so riskieren Sie Ihren Arbeitsplatz, wenn Sie die Vertragsänderung ablehnen und sich gegen die Kündigung mit der Kündigungsschutzklage wehren, denn wenn Sie den Prozess verlieren, sind Sie Ihren Job los. Es empfiehlt sich daher folgendes Vorgehen: Sie erklären innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungskündigung Ihrem Arbeitgeber, dass Sie den geänderten Arbeitsbedingungen unter dem Vorbehalt zustimmen, dass sie sozial gerechtfertigt sind. Gleichzeitig lassen Sie die soziale Rechtfertigung der Kündigung gerichtlich überprüfen (sog. Änderungsschutzklage). Gibt das Gericht Ihrem Arbeitgeber Recht, behalten Sie Ihren Job zumindest zu den geänderten Vertragsbedingungen.