Dr. Esch & assoziierte Kollegen
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Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Unser Schwerpunkt "Kündigungsschutz und Kündigung". Hier finden Sie ausführliche Informationen zu den wichtigsten Fragen wie:
     

9. Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

 
Wird Ihr Arbeitsverhältnis durch die Kündigung beendet, so ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen ein Zeugnis auszustellen. Dieses muss mindestens Art und Dauer Ihrer Tätigkeit nennen (einfaches Zeugnis). Sie können jedoch auch Ausführungen zu Ihrer Leistung und Ihrem Verhalten verlangen (qualifiziertes Zeugnis).

Das Zeugnis muss klar und verständlich abgefasst sein und sein Inhalt der Wahrheit entsprechen. Da sein Zweck ist, dem beruflichen Fortkommen zu dienen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, es wohlwollend zu formulieren.