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9. Anspruch auf ein Arbeitszeugnis |
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Wird Ihr Arbeitsverhältnis durch die Kündigung beendet, so ist Ihr Arbeitgeber
verpflichtet, Ihnen ein Zeugnis auszustellen. Dieses muss mindestens Art und
Dauer Ihrer Tätigkeit nennen (einfaches Zeugnis). Sie können jedoch auch
Ausführungen zu Ihrer Leistung und Ihrem Verhalten verlangen (qualifiziertes
Zeugnis).
Das Zeugnis muss klar und verständlich abgefasst sein und sein Inhalt der Wahrheit entsprechen. Da sein Zweck ist, dem beruflichen Fortkommen zu dienen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, es wohlwollend zu formulieren. |
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