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| Kündigung des Arbeitsverhältnisses |
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Unser Schwerpunkt "Kündigungsschutz und Kündigung". Hier finden Sie ausführliche
Informationen zu den wichtigsten Fragen wie:
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5. Kündigung mit Auslauffrist |
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Auch bei dieser Kündigungsart handelt es sich um eine außerordentliche
Kündigung. In Betracht kommt sie insbesondere dann, wenn Arbeitnehmern gekündigt
wird, denen nicht ordentlich gekündigt werden kann, die also unkündbar sind.
Trifft dies auf Sie zu und will Ihr Arbeitgeber sich nun im Wege der
außerordentlichen Kündigung von Ihnen trennen, z. B. weil sie Ihre Pflichten
erheblich verletzt haben, so darf er Ihnen nicht fristlos kündigen, sondern muss
Ihnen eine Frist einräumen, die der Kündigungsfrist bei der ordentlichen
Kündigung entspricht (sog. Auslauffrist).
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