Dr. Esch & assoziierte Kollegen
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Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Unser Schwerpunkt "Kündigungsschutz und Kündigung". Hier finden Sie ausführliche Informationen zu den wichtigsten Fragen wie:
     

5. Kündigung mit Auslauffrist

 
Auch bei dieser Kündigungsart handelt es sich um eine außerordentliche Kündigung. In Betracht kommt sie insbesondere dann, wenn Arbeitnehmern gekündigt wird, denen nicht ordentlich gekündigt werden kann, die also unkündbar sind. Trifft dies auf Sie zu und will Ihr Arbeitgeber sich nun im Wege der außerordentlichen Kündigung von Ihnen trennen, z. B. weil sie Ihre Pflichten erheblich verletzt haben, so darf er Ihnen nicht fristlos kündigen, sondern muss Ihnen eine Frist einräumen, die der Kündigungsfrist bei der ordentlichen Kündigung entspricht (sog. Auslauffrist).