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2. In welcher Form gekündigt werden muss |
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Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist rechtlich nur dann relevant, wenn
sie schriftlich erfolgt. Es muss also ein Schriftstück geben, das vom Aussteller
unterschrieben wurde.
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| Dr. Esch & assoziierte Kollegen | ||
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Rechtsanwälte, Notare, Mediatoren Kurfürstendamm 56 | 10707 Berlin Tel.:(030) 88 00 77 71 / Fax: (030) 88 55 08 35 |
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2. In welcher Form gekündigt werden muss |
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Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist rechtlich nur dann relevant, wenn
sie schriftlich erfolgt. Es muss also ein Schriftstück geben, das vom Aussteller
unterschrieben wurde.
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