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7. Wie man sich gegen eine Kündigung wehren kann: Kündigungsschutzklage |
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Weist Ihre Kündigung formale Mängel auf oder sind Sie der Meinung, dass sie unbegründet ist, können Sie oder Ihr Rechtsanwalt beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben.
Zuständig ist in aller Regel das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk Ihr
Unternehmen seinen Sitz hat.Frist für die KündigungsschutzklageWichtig: Die Klagefrist beträgt lediglich drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Sie haben also nicht allzu viel Zeit, sich für oder gegen ein Gerichtsverfahren zu entscheiden. Ist ein Rechtsanwalt für die Kündigungsschutzklage zwingend notwendig?Anwaltszwang besteht für das Verfahren in der ersten Instanz nicht. In den meisten Fällen ist aber zu empfehlen, sich dennoch fachkundig durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Ziel einer KündigungsschutzklageDer Arbeitnehmer verfolgt mit einem Kündigungsschutzprozess in aller Regel das
Ziel, sein Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten. Wer sich angesichts einer
ungerechtfertigen Kündigung allerdings nicht vorstellen kann, weiterhin für den
bisherigen Arbeitgeber tätig zu sein, kann den Prozess gegebenenfalls auch dazu
nutzen, zumindest eine angemessene Abfindung vom Arbeitgeber zu erhalten. |
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