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Aktuelles


Dr. Matthias Esch
Rechtsanwalt & Notar i.R., Mediator & Wirtschaftsmediator
Kurfürstendamm 56 | 10707 Berlin
Tel.:(030) 88 00 77 71
E-Mail: kanzlei@dr-esch.de 



 
 
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Fachartikel

   
Inhaltsübersicht:
 
Rechtsanwalt/Mandant
Die Anwalts-Mandanten-Beziehung
Gedanken zur telefonischen Low-Budget-Rechtsberatung
Wegfall des Rechtsberatungsgesetzes
Beruf und Stellung eines Rechtsanwaltes
AdvoVia
 
Notariat
Immobilienkauf in Deutschland
Zur Amtstätigkeit eines Deutschen Notars
Ablauf des Vollzuges beim Immobilienkauf
Leistungstausch beim Immobilienkauf
„All-inclusive“-Paket
Kauf von Gewerbeimmobilien
Der Bauträgervertrag
Kauf von Anlageobjekten
Nebenkosten beim Immobilienkauf
 
Mediation
Mediation im Arbeitsrecht
Mediation im Gesundheitswesen
Wirtschaftsmediation
Mediation – Alternative oder Integration juristischer Streitbewältigung?
Coaching, Mediation, Schlichtung, Verhandlungsmanagement als Formen konsensualer Streitbeendigung
Verhaltensrichtlinien für Mediatoren
 
Arbeitsrecht
Mediation im Arbeitsrecht
Der Urlaub und die Rechte des Arbeitnehmers
Merkblatt Abschluss eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages
 
Arztrecht
Das Arzthaftungsrecht

Erbrecht
Gesetzliche Erbfolge als Regelfall/Testament als Ausnahme?
Änderungsbestrebungen im deutschen Erbrecht
 
Scheidungsrecht
Einvernehmliche Scheidung mittels notarieller Ehescheidungsfolgenvereinbarung
Einvernehmliche Scheidung
 
Strafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht
Konsultation eines Strafverteidigers
 
Verkehrsrecht
Unfall und Schadenregulierung
Sperrfristverkürzung nach Führerscheinentzug
Verwarnungsgeld und Bußgeldbescheid im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren
  
Sonstiges
Über die Sinnhaftigkeit von Rechtsschutzversicherungen
Rundfunkgebühren und GEZ
Verbraucherschutz

Sonstiges: Wirtschaftsrecht
Die Gesellschaftsgründung

Testament und Erbrecht

Gesetzliche Erbfolge als Regelfall/Testament als Ausnahme?
Die meisten Deutschen verzichten auf die Erstellung eines Testamentes und belassen es bei der gesetzlichen Erbfolge. Dies mag vielleicht damit zu tun haben, dass für viele der eigene Tod ein Thema ist, an dem man zu Lebzeiten nicht arbeiten möchte. So könnte es einigen Leuten rein gefühlsmäßig so vorkommen, dass sie mit der Errichtung ihres Testaments bereits in der Vorstufe des Sterbens stünden. Auch mag es Fälle geben, in denen testamentarische Verfügungen nicht wirklich notwendig zu sein scheinen, da die gesetzliche Erbfolge durchaus gerecht ist, beispielsweise wenn die Ehefrau die Hälfte des Erbes und die beiden vorhandenen Kinder die andere Hälfte bekommen sollen. Die gesetzliche Erbfolge wird in den §§ 1922 ff. BGB geregelt.

(Stand: Juli 2007)

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Verhaltensrichtlinien für Mediatoren

Die Tätigkeit des Mediators setzt eine kompetente Weiterbildung im Bereich der Mediation voraus. Für den Anwaltsmediator bedeutet dies, dass er eine Ausbildung durchläuft, die der eines Fachanwalts entspricht. Für Zusatzqualifikationen, wie zum Beispiel die des „Wirtschaftsmediators“, sind weitere Kenntnisse nachzuweisen, die durch ein Zertifikat belegt werden müssen. Mediatoren sind durchaus befugt, sich der Öffentlichkeit vorzustellen und auf ihre professionellen Dienste hinzuweisen. Im Fokus der Mediatorentätigkeit steht die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Mediators. Der Mediator darf nicht tätig werden oder nicht weiter tätig bleiben, wenn ihm Umstände bekannt sind oder werden, die seine Unabhängigkeit in Frage stellen oder mit Interessenkonflikten verbunden sein könnten. Stellt dies der Mediator innerhalb des Mediationsprozesses fest, ist er verpflichtet, die Parteien darauf aufmerksam zu machen und die Mediation abzubrechen.

(Stand: Juni 2007)

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Verwarnungsgeld und Bußgeldbescheid im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren

- Verhalten nach Geschwindigkeitsüberschreitungen und Unfällen im Straßenverkehr –

Sie wurden geblitzt oder wurden gar nach einer Lasermessung von der Polizei aus dem Straßenverkehr „gewinkt“? Eine stets unangenehme Situation; für viele kann sie sogar existentielle Bedeutung erlangen. Zum Beispiel, wenn bereits mehrere Voreintragungen vorliegen und ein Fahrverbot in Rede steht. Wie soll man sich als Betroffener verhalten? Schweigen ist Gold…! Äußern Sie sich niemals zu den Ihnen gemachten Vorwürfen! Sie sollten allerdings die Pflichtangaben zu Ihrer Person abgeben. Danach sollten Sie nach dem Vorfall mit der Tagebuchnummer der aufnehmenden Polizeibeamten, dem Anhörungsbogen oder spätestens mit dem Bußgeldbescheid sofort zu einem Verkehrsrechtsspezialisten gehen. (Stand: Mai 2007)

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Präventive Mediation in Krankenhäusern

Ein Beitrag zur Verbesserung innerbetrieblicher Psychohygiene in Krankenanstalten aus Wirtschaftsmediatorensicht Dieser Aufsatz nimmt Bezug auf die Ausführungen von Janus und Amelung in der Krankenhaus Umschau (KU 08/06 S. 680ff.). Der Arbeitszufriedenheitsstudie zu Befindlichkeiten von Klinikärzten an der Medizinischen Hochschule in Hannover (MHH) dürfte repräsentativer Charakter auch im Hinblick auf andere Krankenhäuser in Deutschland zukommen.
(Stand: März 2007, 46 KB)

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Immobilienkauf in Deutschland

Anders als in vielen Staaten der Welt, selbst innerhalb Europas und der europäischen Union, bedarf es in der Bundesrepublik Deutschland stets der Mithilfe eines Notars bei Grundstücksgeschäften (real estate contracts). Dabei ist der Amtssitz des Notars zweitrangig. Jeder Notar innerhalb der förderalistischen Bundesrepublik Deutschland ist autorisiert, Grundstückskaufverträge rechtswirksam zu beurkunden, auch außerhalb des Bundeslandes innerhalb dessen er seinen Amtssitz hat.
(Stand: März 2007, 41 KB)

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Erstberatung kostenlos

Nachdem der Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.07.2006 die gesetzlichen Vorgaben zur Abrechnung von ersten anwaltlichen Beratungen weitgehend dereguliert hat, ist es nunmehr erforderlich, vor oder eingangs des Beratungsgesprächs auf die mutmaßlichen Beratungskosten hinzuweisen. Wird nichts besonderes vereinbart, so hat sich für Endverbraucher ein Honorarsatz von ca. 190,OO € zuzüglich Mehrwertsteuer etabliert. Die meisten Rechtsschutzversicherer sind auch bereit – einen beratungsberechtigten Versicherungsfall vorausgesetzt – diesen Betrag an die Beraterkanzlei zu überweisen.
(Stand: März 2007, 42 KB)

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Mediation im Arbeitsrecht

Mediative Ansätze im Arbeitsgerichtsverfahren gab es bereits lange vor der Etablierung des Gütetermins im „normalen zivilgerichtlichen“ Verfahren, nämlich in Form der obligatorischen Güterverhandlung gem. § 54 ArbGG.
Zwischenzeitlich ist aber nicht nur bei größeren Firmen, Konzernen und Organisationen die Erkenntnis gewachsen, Mitarbeiterstreitigkeiten zeitnah innerhalb eines zunächst hausinternen Konfliktmanagements aufzuarbeiten, da derartige Divergenzen Kosten verursachen, Kapital binden und die Arbeitsproduktivität senken. Werden betriebsinterne Konflikte rechtzeitig erkannt und entsprechend aufgearbeitet, können Produktivität und Kreativität dem Unternehmen die wirtschaftliche Wertschöpfung erhalten. Imageschäden durch die Information der Öffentlichkeit können vermieden werden. Hier sprechen wir von Chancen der Mediation innerhalb des Arbeitsrechts bei Konflikten zwischen Mitarbeitern, sei es auf horizontaler oder vertikaler Ebene.
(Stand: März 2007, 50 KB)

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Änderungsbestrebungen im deutschen Erbrecht

Obgleich sich das deutsche Erbrecht im Wesentlichen als praktikabel und gerecht bewährt hat, plant die Bundesregierung eine Erbrechtsreform. Der Grund hierfür liegt in den veränderten Lebensbedingungen in unserem Land, in dem es immer mehr Scheidungen und damit auch immer mehr Patchwork-Familien gibt. Ein wesentliches Element der Erbrechtsreform liegt in der Stärkung der Testierfreiheit des Erblassers, also seiner rechtlichen Möglichkeiten, durch Verfügungen von Todes wegen, flexibler als bisher aus Wohlwollen oder Fehlverhalten innerhalb der Familie zu reagieren. Dabei wird insbesondere das Pflichtteilsrecht einschneidende Veränderungen erfahren.
(Stand: März 2007, 44 KB)

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Mediation im Gesundheitswesen

Neue Wege des Konfliktmanagements in Deutschland
Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten sind im Gesundheitswesen auffallend häufig. Auf vielen Ebenen lauern Konflikte und Gefahren, die z.B. in Krankenhäusern Kosten verursachen, welche Wirtschaftsprüfer in keiner Bilanz erkennen können. Verborgene Kosten, die die Wettbewerbsfähigkeit des Krankenhausträgers beeinträchtigen, aber häufig auch Kosten, die letzten Endes von Versicherungsträgern und deren Beitragszahlern zu tragen sind, obwohl diese zumindest an den innerbetrieblichen Konflikten in keiner Weise beteiligt sind. Mediatoren respektive Mediationsprozesse kosten Geld; sie können jedoch auch eine Menge Geld sparen, nämlich dann, wenn mittels der Mediation Kostenfresser zeitnah beseitigt werden.
(Stand: März 2007, 45 KB)

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Funktion und Aufgabe eines Notars beim Immobilienkauf in der Bundesrepublik Deutschland

1. Funktion und Aufgabe eines Notars
In Deutschland werden Kaufverträge über Immobilien (real estate) von Notaren beurkundet. Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages ist ein unabdingbares Formerfordernis für die Wirksamkeit des Vertrages. Der Notar ist bei der Beurkundung unparteiischer und unabhängiger Überwacher. Er hat darauf zu achten, dass die Beteiligten den Umfang und die Tragweite des Vertragsinhaltes verstehen. Seine obligatorische Mitwirkung dient daher zuvörderst dem Schutz der beteiligten Parteien, zumal es bei Privatpersonen, die rechtsunerfahren sind, beim Kauf einer Immobilie meist um das größte wirtschaftliche Investment innerhalb deren Lebens geht. Notare haben daher für rechtliche Beratung und Rechtssicherheit zu sorgen.
(Stand: März 2007, 64 KB)

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Einvernehmliche Scheidung mittels notarieller Ehescheidungsfolgenvereinbarung

Unsere Kanzlei hat sich innerhalb des Scheidungsrechts auf die schnelle, kostengünstige einvernehmliche Scheidung konzentriert. Für Mandanten ist eine einvernehmliche Scheidung billiger als eine streitige gerichtliche Auseinandersetzung mit zwei Anwälten. Die Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung liegen auf der Hand: Sie benötigen nur einen Anwalt. Dieser darf jedoch auch nur einen der scheidungswilligen Ehepartner vertreten; niemals beide! Würde er das tun, würde er sich sogar strafbar machen; wegen „Parteiverrats“ gem. § 356 StGB. Um die Chancengleichheit der Beteiligten innerhalb einer einvernehmlichen Scheidung zu wahren, empfiehlt es sich, zum Beispiel eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung bei einem Notar fertigen zu lassen.
(Stand: Februar 2007, 45 KB)

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Funktionen und Aufgaben von Notaren in der Bundesrepublik Deutschland

Notare in der Bundesrepublik Deutschland sind Träger eines öffentlichen Amtes. Dies ergibt sich aus § 1 der Bundesnotarordnung (BNotO). Hieraus resultiert, dass notarielle Tätigkeiten, zum Beispiel Beurkundungen, hoheitlicher Natur sind. Die Amtstätigkeiten der Notare sind in der Bundesnotarordnung in den §§ 20 – 24 aufgezählt. Notare führen ein Amtssiegel und tragen die Amtsbezeichnung Notarin oder Notar. Ihr Beruf ist kein Gewerbe, vgl. § 2 BNotO. Zum Notar darf nur ein deutscher Staatsangehöriger bestellt werden, der die Befähigung zum Richteramt nach dem deutschen Richtergesetz erlangt hat, vgl. § 5 BNotO. Anwaltsnotare wie Dr. Matthias Esch im Bundesland Berlin dürfen sich mit anderen Mitgliedern einer Rechtsanwaltskammer, Patentanwälten, Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und vereidigten Buchprüfern zur gemeinsamen Berufsausübung verbinden oder mit ihnen gemeinsame Geschäftsräume haben.
(Stand: Februar 2007, 46 KB)

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Wirtschaftsmediation

Gerade im Bereich der Wirtschaftsmediation wird deutlich, dass sich Mediatoren, die in diesem Bereich tätig sind, nicht notwendigerweise zuvörderst an der Beilegung emotionaler oder sozialer Konflikte beteiligt sein müssen. Sie dienen nicht zum „Weichspülen von Befindlichkeitsstörungen“. Wirtschaftsmediation ist ohne wirtschaftlichen Sachverstand in der Person des Mediators schwer vorstellbar. Andererseits ist wirtschaftlicher Sachverstand allein nicht ausreichend, um wirtschaftlich geprägte Konflikte, zum Beispiel innerhalb des Gesellschaftsrechts, angemessen zu lösen.
Der Mediation innerhalb der Wirtschaft kommt eine immer größere Bedeutung zu. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Häufig sind die bislang etablierten Methoden der juristischen Konfliktaufarbeitung – sei es mit oder ohne gerichtlicher Implementierung – zum anderen sehr langwierig und teuer. Schnelle innerbetriebliche Lösungsoptionen können daher weder zeitnah noch kostenarm generiert werden. Doch auch gerade hier gilt: Zeit ist Geld!
(Stand: Februar 2007, 52 KB)

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Mediation – Alternative oder Integrationselement juristischer Streitbewältigung ?

Noch immer ist der Begriff „Mediation“ selbst für gebildete Menschen in Deutschland häufig ein Fremdwort. Schade eigentlich, reichen doch die Vorläufer der Mediation lange zurück bis hin zum germanischen Recht, dem der Sühnegedanke bereits im 13. – 14. Jahrhundert immanent gewesen sein soll. Der Versöhnungsgedanke findet im übrigen seinen Niederschlag auch in der aktuellen Zivilprozessordnung (ZPO) der Bundesrepublik Deutschland, wonach der mündlichen Verhandlung vor dem Richter grundsätzlich eine Güteverhandlung vorauszugehen hat, § 278 II ZPO.
(Stand: Januar 2007, 46 KB)

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Coaching, Mediation, Schlichtung, Verhandlungsmanagement als Formen konsesualer Streitbeendigung

Vorstehende Fachausdrücke bedeuten jeder für sich etwas Unterschiedliches. Es gibt jedoch eine bedeutsame gemeinsame Schnittmenge. In allen Fällen geht es um „alternative Konfliktmöglichkeiten zur Vermeidung eines Prozesses“. Bei allen zuvor genannten Konfliktbearbeitungsverfahren geht es um Methoden, die seinerzeit in den USA entwickelt worden sind und dort unter dem Begriff „ADR“ als Abkürzung für „Alternitive Dispute Resolution“ bekannt wurden; frei übersetzt in die deutsche Sprache bedeutet dies „alternative Konfliktlösungsmöglichkeiten zur Vermeidung eines Prozesses“.
(Stand: Januar 2007, 56 KB)

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Die Anwalts-Mandanten-Beziehung

Für viele Bürger ist der Gang zum Rechtsanwalt noch immer mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Viele Fragen kommen auf einmal, zum Beispiel:
• Brauche ich wirklich einen Anwalt oder kann ich das nicht vielleicht doch allein regeln?
• Kann ich mir überhaupt einen Anwalt leisten?
• Was kostet denn so im Allgemeinen eine erste Information?
• Muss ich den Anwalt meiner Rechtsschutzversicherung nehmen?
• In welchen Fällen übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?

Dutzende von Fragen tun sich für Bürger auf, die bislang keine entsprechende Lebenserfahrung sammeln mussten.

Wir wollen hier anhand eines Falles aus dem täglichen Leben Teilaspekte der angerissenen Fragen erläutern und damit helfen, unbegründete Ängste abzubauen, aber auch übersteigerte Erwartungshaltungen nivelieren.
(Stand: Dezember 2006, 61 KB)

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Gedanken zur telefonischen Low-Budget-Rechtsberatung

Die Zeiten ändern sich schneller als je zuvor. Nicht nur, dass in Kürze nicht studierte Personen Rechtsauskünfte erteilen dürfen; bereits jetzt gibt es Anbieter, die einen Rechtsberatungsdienstleistungsservice für 4;99 €/Monat anbieten. Bei diesen darf der rechtsratsuchende versicherte Bürger für diesen Betrag angeblich so oft wie er es für erforderlich hält Rechtsberatung einholen, wobei die Rechtsberater ihm dann für seine alltäglichen privaten Rechtsprobleme immer ohne zeitliche Begrenzung „ihr Ohr leihen“. Der Autor dieses Artikels ist seit circa 20 Jahren Rechtsanwalt, seit mehr als 10 Jahren zusätzlich Notar, er hat grundsätzlich nichts gegen Deregulierungen im Rechtsberatungsdienstleistungsbereich einzuwenden. Er ist offen für Änderungen, selbst wenn diese für ihn theoretisch mit ökonomischen Mindereinnahmen verbunden sein könnten. (Stand: Dezember 2006, 44 KB)

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Unfall und Schadenregulierung im Straßenverkehrsrecht

Die Gefahr in Deutschland im Straßenverkehr in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, ist groß. Im Zeitraum zwischen Januar 2006 und August 2006 sollen sich nach Angaben des statistischen Bundesamtes etwa 1,4 Millionen Verkehrsunfälle auf deutschen Straßen ereignet haben. Dies bedeutet einen leichten Rückgang im Verhältnis zu 2005. Darunter waren 209.100 Unfälle mit Personenschäden. Als Verkehrsunfälle mit Personenschäden gelten solche, bei denen mindestens ein Mensch verletzt oder getötet worden ist. Getötete Personen sind dabei solche, die innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall an den Folgen desselben verstorben sind.
(Stand: November 2006, 56 KB)

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Wegfall des Rechtsberatungsgesetzes

Das Rechtsberatungsgesetz mit seinen Ursprüngen in der Nazi-Diktatur (1935) soll nach dem Willen der Bundesregierung fallen. Es soll ersetzt werden durch ein so genanntes „Rechtsdienstleistungsgesetz“ (RDG). Einen Entwurf hierfür hat die Bundesregierung im Sommer 2006 vorgelegt. Verbraucher hoffen, durch den Wegfall des alten Gesetzes in Kürze legal billigen Rechtsrat in Anspruch nehmen zu können. Manche Anwälte machen sich Sorgen um ihren Besitzstand, wenn es „Nicht-Volljuristen“ in einem gewissen Umfang gestattet werden soll, Rechtsrat sogar kostenlos zu erteilen.
(Stand: Oktober 2006, 44 KB)

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Beruf und Stellung eines Rechtsanwaltes

Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege; dies ergibt sich u. a. aus § 1 der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA). Die Zahl der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte steigt kontinuierlich; gegenwärtig dürften etwa 140000 Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen zugelassen sein. Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte verfügen im Wesentlichen über die gleiche Ausbildung. Ein Rechtsanwalt muss von seiner fachlichen Qualifikation den hier genannten anderen Funktionsträgern in der Justiz gegenüber ein ebenso qualifizierter Partner sein. Rechtsanwälte sind nicht nur deswegen verpflichtet, sich ständig fortzubilden, § 43a Abs. 6 BRAO. (Stand: Oktober 2006, 53 KB)

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AdvoVia

Der Begriff „AdvoVia“ erklärt sich leicht. Die Markenbezeichnung setzt sich zusammen aus den lateinischen Begriffen „advocatus“ (Rechtsanwalt) und „via“ (der Weg). AdvoVia soll helfen, den richtigen Berater zu finden in den wissenschaftlichen Disziplinen angewandter Rechtswissenschaft und praktizierter Wirtschaftswissenschaften.
(Stand: Oktober 2006, 43 KB)

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Über die Sinnhaftigkeit von Rechtsschutzversicherungen

Um es vorweg zu nehmen, Rechtsschutzversicherungen sind in keinem Fall ein „Rundum-Sorglos-Paket“. Sehr viele Rechtsstreitigkeiten werden von Rechtsschutzversicherungen nicht erfasst, so zum Beispiel nahezu das gesamte Strafrecht und Familien- und Erbrecht. Auch unter Umständen äußerst kostenintensive Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder dem Verkauf von Immobilien sind nicht rechtsschutzversicherbar. Sinnvoll sind Rechtsschutzversicherungen in all den Fällen, in denen um hohe Geldbeträge vor Gericht gestritten wird, wobei immer das Risiko besteht, dass man den Prozess auch verliert. In diesem Fall müsste der Unterlegene auch die Kosten der anderen Partei tragen, was beispielsweise in Arzthaftpflichtprozessen leicht die Größenordnung des Kaufpreises eines Mittelklassewagens ausmachen kann. (Stand: Oktober 2006, 51 KB)

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Rundfunkgebühren und GEZ

Entgegen einer weitverbreiteten bewußten wie auch unbewußten Ignoranz fallen prinzipiell insbesondere auch in jedem Privathaushalt Gebühren für dort betriebene Fernseher und Radios an. Gebührenpflichtig sind darüberhinaus aber auch die Geräte in Zweitwohnungen, Campingwagen oder am Arbeitsplatz sowie Autoradios Empfangskarten im Computer. Zu beachten ist dabei, dass die Gebührenpflicht entsteht, wenn man ein Radio-oder Fernsehgerät zum Empfang bereithält, sprich Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist. Ein Fernseher mit integriertem DVD- oder Videoabspieler fällt daher unter die Gebührenpflicht, auch wenn das Gerät gar nicht als Fernsehgerät genutzt wird. (Stand: September 2006, 59 KB)

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Einvernehmliche Scheidung

Es ist Tatsache, dass in Deutschland mittlerweile jede dritte Ehe, in Großstädten wie Berlin sogar nahezu jede zweite Ehe geschieden wird. Doch nicht jede Trennung gleicht der anderen. Auch wer sich nicht mehr liebt, kann sich zumindest über das Ende der Beziehung einig sein. Zwar stehen in der Regel persönliche Enttäuschungen und Verletzungen zwischen den Eheleuten, dennoch sollte man nicht nur das „ob“, sondern auch das „wie“ einer Trennung nach pro und contra beleuchten, wie man es auch bei anderen wichtigen Entscheidungen tun würde.  (Stand: 2006)

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Verbraucherschutz


Sie haben gerade eine neue Hose gekauft und jetzt, beim Anprobieren vor dem heimischen Spiegel, gefällt sie Ihnen doch nicht mehr und Sie wollen sie umtauschen? Ins teure Fitnessstudio möchten Sie nicht mehr gehen, werden aber nicht aus dem Vertrag entlassen? Ihr neues Sofa wird nicht wie versprochen geliefert?
Dieser Artikel gibt einen mit vielen typischen Beispielen versehenen Überblick über unsere Rechte als Verbraucher.
(Stand: September 2005)

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Das Wirtschaftsstrafrecht 

Wer in einem Unternehmen Verantwortung übernimmt, muss hohe gesetzliche Anforderungen erfüllen - und dafür auch meist persönlich geradestehen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen ersten Eindruck über die relevanten Rechtsgebiete.
(Stand: Juli 2005)

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Der Urlaub und die Rechte des Arbeitnehmers

Als Arbeitnehmer haben Sie ein Recht auf Urlaub, der der Erholung dient. Doch wie sieht es aus, wenn Sie z.B. im Urlaub erkranken? Diese und andere Fragen beantwortet der umfassende Artikel.
(Stand: Juli 2005)

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Merkblatt Sperrfristverkürzung nach Führerscheinentzug

Mit einem Urteil oder Strafbefehl ist Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen worden und das Gericht hat angeordnet, daß Ihnen innerhalb einer bestimmten Frist die Verwaltungsbehörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf. 
(50 KB)

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Merkblatt Abschluss eines Aufhebungs oder Abwicklungsvertrages

Arbeitnehmer geraten oft in die Situation, dass Arbeitgeber „zur Vermeidung einer ansonsten unumgänglichen betriebsbedingten Kündigung“ das Arbeitsverhältnis zu beenden gedenken und zu diesem Zwecke dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag zur Unterzeichnung vorlegen. Nur allzu oft trifft den Arbeitnehmer dieses Ansinnen des Arbeitgebers vollkommen unvorbereitet. Und obwohl die Art und Weise der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Inhalt eines damit einhergehenden Vertrages von ganz entscheidender Bedeutung für den weiteren beruflichen Werdegang eines jeden Arbeitnehmers sind, unterzeichnet eine Vielzahl der damit konfrontierten Arbeitnehmer ohne fachkundigen Rat den vorgelegten Vertrag.

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Artikel zum Arzthaftungsrecht

Im gesamten medizinischen und pflegerischen Bereich kommt es immer wieder zu verhängnisvollen Fehlern bei der täglichen Routinearbeit in den Arztpraxen und Krankenhäusern. Erfahrungsgemäß treten vor allem Behandlungsfehler bei der Therapie und Diagnose, durch das Nichterheben von Befunden sowie Organisations- und Überwachungsmängel auf. Daneben geschehen Fehler bei der Aufklärung des Patienten vor einem medizinischen Eingriff.
(78 KB)

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Wann ist die Konsultation eines Strafverteidigers sinnvoll und was habe ich von einer gelungenen Strafverteidigung zu erwarten?

Sie sind Beschuldigter? Wie soll man sich verhalten, wenn man eine Vorladung zu einer polizeilichen Vernehmung erhält? Was ist zu tun, wenn man beobachtet wird, das Telefon abgehört wird oder die Wohnung durchsucht wurde? Wie verhält man sich bei staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen Ladungen? Welche Rechte bestehen? Welche Möglichkeiten bestehen, wenn eine Ladung zum Strafantritt erfolgt, die Strafhaft abzuwenden oder zeitlich zu verlegen?
Ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift wird zugestellt. Spätestens jetzt sollte eine Beratung durch einen erfahrenen Strafverteidiger erfolgen. Die oberste Regel lautet erst einmal: Äußern Sie sich nicht! Immer wieder kommt es vor, dass Aussagen auf spontanen Vorhalt, sei es mit oder ohne die erforderliche Belehrung , hinterher zu Ihren Lasten gewertet werden.
(103 KB)

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Die Gesellschaftsgründung

In Gesellschaften schließen sich Personen zusammen, um gemeinsam einen bestimmten Zweck zu verfolgen. Der Zusammenschluss kann in rechtlicher Hinsicht sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Von daher sollten Sie sich vor der Gründung umfassend informieren, welche Gestaltungsformen für Ihre Gesellschaft in Betracht kommen und welche Vor- und Nachteile sie jeweils mit sich bringen.
Zur Wahl stehen Gesellschaften, die als Körperschaften organisiert sind, und solche, die als Personengesellschaften bezeichnet werden.
Körperschaften sind selbstständige Rechtspersönlichkeiten, sog. juristische Personen, die über ihre Organe am Rechtsverkehr teilnehmen und über ein eigenes Vermögen verfügen, das für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Wer der Körperschaft im Einzelnen angehört, spielt rechtlich keine Rolle; ihre Mitglieder sind stets austauschbar.

Artikel herunterladen - (Gesellschaftsformen im Überblick - 36KB)
Artikel herunterladen - (Wahl der richtigen Gesellschaftsform - 37KB)
Artikel herunterladen - (Der Gesellschaftsvertrag - 29KB)
Artikel herunterladen - (Das Handelsregister - 30KB)
Artikel herunterladen - (Funktion und Aufgaben des Notars - 28KB)
Artikel herunterladen - (Gründung einzelner Gesellschaften - 73KB)
 

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