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Dr. Matthias Esch
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Erstberatung / Einholung einer zweiten Meinung / Kosten

   
Sofern Sie uns im Anschluss an die Erstberatung mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen, werden Ihnen für das erste Beratungsgespräch (bis zu einer Stunde) keine Kosten in Rechnung gestellt.

Rechtsanwalt Erstberatung

In allen anderen Fällen fällt zumeist ein Honorarsatz von 190 Euro zzgl. MwSt an. In Einzelfällen kann dieser Betrag jedoch auch den wirtschaftlichen Verhältnissen des Rechtsratsuchenden angepasst werden. Der Betrag wird meist problemlos von der Rechtsschutzversicherung übernommen, vorausgesetzt natürlich, es liegt ein beratungsberechtigter Versicherungsfall vor.

Zweite Rechtsmeinung einholen

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