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Erstberatung/Kosten |
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Sofern Sie uns im Anschluss an die Erstberatung mit der Vertretung Ihrer
Interessen beauftragen, werden Ihnen für das erste Beratungsgespräch (bis zu
einer Stunde) keine Kosten in Rechnung gestellt. In allen anderen Fällen fällt ein Honorarsatz von ca. 190 Euro zzgl. MwSt an. Der Betrag wird meist problemlos von der Rechtsschutzversicherung übernommen, vorausgesetzt natürlich, es liegt ein beratungsberechtigter Versicherungsfall vor. Falls Sie Leistungen unseres Notariats in Anspruch nehmen möchten, gelten die Regelungen zu den Notarkosten. |
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