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Erstberatung / Einholung einer zweiten Meinung / Kosten |
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Sofern Sie uns im Anschluss an die Erstberatung mit der Vertretung Ihrer
Interessen beauftragen, werden Ihnen für das erste Beratungsgespräch (bis zu
einer Stunde) keine Kosten in Rechnung gestellt. Rechtsanwalt Erstberatung In allen anderen Fällen fällt zumeist ein Honorarsatz von 190 Euro zzgl. MwSt an. In Einzelfällen kann dieser Betrag jedoch auch den wirtschaftlichen Verhältnissen des Rechtsratsuchenden angepasst werden. Der Betrag wird meist problemlos von der Rechtsschutzversicherung übernommen, vorausgesetzt natürlich, es liegt ein beratungsberechtigter Versicherungsfall vor. Zweite Rechtsmeinung einholenFür die Einholung einer zweiten Meinung fallen ähnliche Gebühren an wie bei
der Erstberatung.
Fragen Sie einfach nach! Kosten im Notariat |
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