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Gerne beraten wir Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten.
Insbesondere stehen wir Ihnen zur Seite, wenn Sie ein Testament errichten
möchten. Ohne Testament tritt im Falle Ihres Todes die gesetzliche Erbfolge ein.
Diese kann durchaus Ihrem Willen entsprechen. Es ist aber ebenso möglich, dass
Sie ganz andere Vorstellungen haben. Möchten Sie in jedem Fall selbst
entscheiden, was mit Ihrem Vermögen passiert, müssen Sie entsprechende
Verfügungen treffen und diese in einem Testament festhalten. Dabei ist es
durchaus ratsam, juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen, damit
Formulierungen für die Verfügungen gefunden werden können, die Ihren Willen
unmissverständlich und juristisch eindeutig wiedergeben. Gerade im Erbrecht ist
dies besonders wichtig, weil Sie ja später nicht mehr gefragt werden können, was
Sie mit bestimmten Formulierungen gemeint haben. Stattdessen mutmaßen dann
andere und da es meist um viel Geld geht, sind Konflikte vorprogrammiert.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Testamentserrichtung. So können Sie
Zuhause alleine für sich ein sog. privatschriftliches Testament aufsetzen. Sie
können aber auch zum Notar gehen und ein öffentliches Testament errichten. Wir
werden Sie über die jeweiligen Vor- und Nachteile informieren, damit Sie selbst
entscheiden können, welche Art des Testaments Sie wählen möchten. Wollen Sie
gemeinsam als Ehepaar testieren, so werden wir Ihnen erläutern, was es mit dem
sog. gemeinschaftlichen Testament auf sich hat.
Was den Inhalt der letztwilligen Verfügung betrifft, so nehmen wir uns Zeit,
Ihre Wünsche zu ermitteln und diese in juristisch eindeutiger Weise
festzuhalten. Haben Sie noch keine Vorstellung, was eigentlich geregelt werden
sollte, so verschaffen wir Ihnen diesbezüglich den nötigen Überblick.
Gehören Sie zu den Erben und ist es in Ihrem Fall bereits zu einem Konflikt
unter den Hinterbliebenen gekommen, können Sie unsere Dienste als Vermittler in
Anspruch nehmen. Erbrechtliche Konflikte müssen und sollten nicht vor einem
Gericht enden, zumal Sie sich als Konfliktbeteiligte meist recht nah stehen oder
zumindest der oder die Verstorbene Ihnen allen nah stand. Sofern Sie an einer
baldigen außergerichtlichen Konfliktlösung interessiert sind, unterstützen wir
Sie gern.
Weiterhin erläutern wir Ihnen auf Wunsch, was es z. B. mit einem Erbvertrag auf
sich hat, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihren Erben unnötige Steuerbelastungen
zu ersparen und welche Regelungen im Rahmen der Unternehmensnachfolge getroffen
werden können.
Alle notwendigen Beglaubigungen und Beurkundungen im Rahmen des Erbrechts können
Sie unserem Notariat vornehmen lassen.
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