Dr. Esch & assoziierte Kollegen
Rechtsanwälte, Notare, Mediatoren
Kurfürstendamm 56 | 10707 Berlin
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Erbrecht

 
Gerne beraten wir Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten.  

Insbesondere stehen wir Ihnen zur Seite, wenn Sie ein Testament errichten möchten. Ohne Testament tritt im Falle Ihres Todes die gesetzliche Erbfolge ein. Diese kann durchaus Ihrem Willen entsprechen. Es ist aber ebenso möglich, dass Sie ganz andere Vorstellungen haben. Möchten Sie in jedem Fall selbst entscheiden, was mit Ihrem Vermögen passiert, müssen Sie entsprechende Verfügungen treffen und diese in einem Testament festhalten. Dabei ist es durchaus ratsam, juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen, damit Formulierungen für die Verfügungen gefunden werden können, die Ihren Willen unmissverständlich und juristisch eindeutig wiedergeben. Gerade im Erbrecht ist dies besonders wichtig, weil Sie ja später nicht mehr gefragt werden können, was Sie mit bestimmten Formulierungen gemeint haben. Stattdessen mutmaßen dann andere und da es meist um viel Geld geht, sind Konflikte vorprogrammiert.
 
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Testamentserrichtung. So können Sie Zuhause alleine für sich ein sog. privatschriftliches Testament aufsetzen. Sie können aber auch zum Notar gehen und ein öffentliches Testament errichten. Wir werden Sie über die jeweiligen Vor- und Nachteile informieren, damit Sie selbst entscheiden können, welche Art des Testaments Sie wählen möchten. Wollen Sie gemeinsam als Ehepaar testieren, so werden wir Ihnen erläutern, was es mit dem sog. gemeinschaftlichen Testament auf sich hat.
 
Was den Inhalt der letztwilligen Verfügung betrifft, so nehmen wir uns Zeit, Ihre Wünsche zu ermitteln und diese in juristisch eindeutiger Weise festzuhalten. Haben Sie noch keine Vorstellung, was eigentlich geregelt werden sollte, so verschaffen wir Ihnen diesbezüglich den nötigen Überblick.
 
Gehören Sie zu den Erben und ist es in Ihrem Fall bereits zu einem Konflikt unter den Hinterbliebenen gekommen, können Sie unsere Dienste als Vermittler in Anspruch nehmen. Erbrechtliche Konflikte müssen und sollten nicht vor einem Gericht enden, zumal Sie sich als Konfliktbeteiligte meist recht nah stehen oder zumindest der oder die Verstorbene Ihnen allen nah stand. Sofern Sie an einer baldigen außergerichtlichen Konfliktlösung interessiert sind, unterstützen wir Sie gern.
 
Weiterhin erläutern wir Ihnen auf Wunsch, was es z. B. mit einem Erbvertrag auf sich hat, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihren Erben unnötige Steuerbelastungen zu ersparen und welche Regelungen im Rahmen der Unternehmensnachfolge getroffen werden können.
 
Alle notwendigen Beglaubigungen und Beurkundungen im Rahmen des Erbrechts können Sie unserem Notariat vornehmen lassen.