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Mediation |
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Die Kanzlei Advocall Esch ist stets um außergerichtliche
Konfliktlösungen bemüht. Von daher ist es für uns eine
Selbstverständlichkeit, Ihnen auch die Möglichkeit der Mediation
anzubieten. Kennzeichnend für dieses Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung ist, dass der Mediator (Vermittler) die Konfliktparteien dabei unterstützt, selbst eine einvernehmliche Lösung ihres Problems zu erarbeiten. Nicht er entscheidet, wie die Lösung aussieht, sondern die Parteien. Der Mediator ist also weder Richter noch Schiedsrichter. Er konzentriert sich vielmehr darauf, als allparteilicher Vermittler durch eine spezielle Form der Gesprächsführung und Fragetechnik zu erreichen, dass die Konfliktparteien wieder oder erstmals eine sachliche Kommunikationsebene miteinander finden, auf der es möglich ist, Lösungen zu entwickeln. Niemand soll als Gewinner oder Verlierer das Verfahren verlassen. Vielmehr soll ein Ergebnis erzielt werden, das alle Beteiligten mittragen. Erreicht wird dies in erster Linie dadurch, dass die Konfliktparteien mit Hilfe des Vermittlers voneinander erfahren, welche Interessen sie eigentlich verfolgen. Im Konflikt selbst werden stets konträre Positionen vertreten. Dabei bleibt in der Regel unklar, warum jemand etwas will oder nicht will. Für eine Lösung ist daher kein Raum. Es geht nur darum, die eigene Position durchzusetzen. Sind aber die Interessen bekannt, die hinter einer Position stehen, so geht es nicht mehr um ein „ja“ oder „nein“ hinsichtlich einer Position, sondern um die Frage, wie ein Interesse befriedigt werden kann. Dies eröffnet die Möglichkeit, über neue Lösungswege nachzudenken. Dazu ein einfaches Beispiel (Quelle: Besemer, Mediation, Vermittlung in Konflikten, 1993, S. 25): „Zwei Schwestern streiten über eine Orange, die sie beide haben wollen. Schließlich kommen sie überein, die Frucht zu halbieren. Die eine nimmt nun ihre Hälfte, isst das Fruchtfleisch und wirft die Schale weg. Die andere wirft stattdessen das Innere weg und benutzt die Schale, weil sie damit einen Kuchen backen will.“ Betrachtet man nur die vertretenen Positionen („Ich will die die Orange.“), so bleibt in der Tat nichts anderes übrig, als die Frucht zu teilen oder eine der Schwestern siegen zu lassen und ihr die gesamte Orange zu überlassen. Erforscht man jedoch vor der Entscheidung die Interessen der Beteiligten („Ich will das Fruchtfleisch essen.“ und „Ich will die Schale zum Backen.“), so ergibt sich, dass es eine andere, optimale Lösung gegeben hätte: Die eine Schwester hätte die gesamte Schale, die andere das gesamte Fruchtfleisch erhalten können. Vorteile der Mediation gegenüber einer gerichtlichen Konfliktlösung: - Die Konfliktparteien erarbeiten die Konfliktlösung selbst. - Da das Ergebnis erst dann feststeht, wenn alle es akzeptieren, ist die Lösung langfristig tragfähig. - Kosten für Folgekonflikte entstehen nicht. - Das Verfahren ist nichtöffentlich, die Bearbeitung des Konflikts ist also ohne äußere Einflüsse (z. B. Medien) möglich. - (Geschäfts-)Geheimnisse gelangen nicht an die Öffentlichkeit. - Alle Konfliktparteien verlassen das Verfahren als Gewinner. Für eine Mediation eignen sich insbesondere folgende Konfliktlagen: - Trennung und Scheidung vom Ehe- oder Lebenspartner - Interpersonelle Beziehungskonflikte gleich welcher Art - Erbauseinandersetzungen - Streitigkeiten unter Nachbarn - Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern - Streitigkeiten im Baugewerbe - Auseinandersetzungen im wirtschaftlichen Bereich zwischen Unternehmern oder Unternehmen (Wirtschaftsmediation) |
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