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Dr. Matthias Esch
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Rechtsanwalt Strafrecht Berlin

 
Manchmal geht es ganz schnell: Sie verursachen einen Unfall und plötzlich ist sie in der Welt, die Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung oder sogar Tötung. Man ermittelt gegen Sie, stellt Ihnen Fragen, macht Ihnen Vorwürfe.

Ein Strafverfahren kann jeden treffen, nicht nur diejenigen, die vorsätzlich gegen Rechtsvorschriften verstoßen. Auch fahrlässiges Handeln oder auch die Nichtvornahme bestimmter Handlungen im Falle einer Handlungspflicht ist strafbar. Vielleicht haben Sie sogar etwas getan, was nach Ihrer Überzeugung richtig war, in Deutschland aber unter Strafe steht. Man denke nur an die Problematik der Sterbehilfe.
 
Gleich, welcher Fall auf Sie zutrifft: Sie können uns mit Ihrer Strafverteidigung beauftragen. Als Ihr rechtlicher Beistand schützen wir Sie während des gesamten Verfahrens vor Eingriffen in Ihre Rechte und helfen Ihnen, Ihre Rechte effektiv wahrzunehmen. Wir forschen nach Tatsachen und Umständen, die Sie entlasten könnten und tragen diese im Prozess vor. Unsere Aufgabe als Strafverteidiger ist es, das Verfahren und die Maßnahmen der Strafverfolgungsorgane in Ihrem Interesse kritisch zu überwachen. Sie sollen einen fairen Prozess bekommen, der rechtstaatlichen Anforderungen genügt.