Kosten beim Immobilienkauf |
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Beim Kauf von Immobilien fallen viele Kosten neben dem eigentlichen
Kaufpreis an. So beträgt die Grunderwerbssteuer in Berlin derzeit 4,5% des
Kaufpreises. In anderen Bereichen der Bundesrepublik noch 3,5%. Die Notar- und Gerichtsgebühren richten sich nach dem Kaufpreis, sind damit gesetzlich festgelegt und somit einer parteilichen Disposition gänzlich entzogen. Wichtig ist der Hinweis, dass Notar- und Gerichtsgebühren stark degressiv sind, d.h., je höher der Kaufpreis, umso geringer gestaltet sich der Prozentsatz. Die Parteien sind gut beraten, stets den wahren Kaufpreis zu benennen, widrigenfalls das gesamte Rechtsgeschäft nichtig wäre und eine falsche Bezifferung des Kaufpreises auch von strafrechtlicher Relevanz ist. Zu den sonstigen Nebenkosten des Immobilienkaufs gehören auch die Maklerkosten. Diese sind dispositiv und richten sich nach dem Markt. Kosten für Bausachverständige sollten nicht vergessen werden, falls es sich um den Kauf „gebrauchter Immobilien“ handelt. Aber auch beim reinen Baulanderwerb können Kosten für ein Gutachten, zum Beispiel ein Kontaminierungsgutachten anfallen. An Kontaminierung sollte stets gedacht werden, wenn auf dem Bauland früher eine industrielle oder militärische Nutzung stattgefunden hat. Auch Flächen, auf denen Tankstellen betrieben wurden, sind als hochriskant einzustufen. Auch die Finanzierungskosten unterliegen dem Wettbewerb, Zeiten von Niedrigzinsphasen wechseln in solche, in denen Geld „mehr Geld“ kostet. Auch die Bonität des Erwerbers spielt bei der Höhe des Finanzierungszinssatzes eine Rolle (Basel II). Sich über diesen Aspekt des Immobilienerwerbs eingehend zu informieren, ist Käufersache, da dieser regelmäßig die Kosten des Vertrages, aber auch die angesprochenen Nebenkosten zu tragen hat. | ||
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