Fragen? Rufen Sie uns an:
Tel.: (030) 88 00 77 71

Oder:
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Aktuelles


Dr. Matthias Esch
Rechtsanwalt & Notar i.R., Mediator & Wirtschaftsmediator
Kurfürstendamm 56 | 10707 Berlin
Tel.:(030) 88 00 77 71
E-Mail: kanzlei@dr-esch.de 



 
 
Diese Seite drucken
     

„All-inclusive“-Paket

   
Die Vertragsparteien laden alle Probleme auf der Verfahrensebene bei dem Urkundsnotar ab.

Sie selbst müssen sich, nachdem sie ihre Unterschrift geleistet haben um fast nichts mehr kümmern. Sie dürfen es andererseits nach den gängigen Vertragsformulierungen aber auch nicht mehr, denn ab der Unterzeichnung ist allein der Notar, dessen Vertreter im Amt bzw. das Personal des Fachbereich Notars über Untervollmachten legitimiert, die jeweils erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.

Ausnahme: Der Notar stellt ex post fest, dass eine weitere Zuarbeit durch eine oder beide Parteien erforderlich geworden ist und bittet diese um Mithilfe. Allerdings – und darauf wurde schon oben ansatzweise hingewiesen – Fragen im Zusammenhang mit Finanzierungsmodalitäten unterfallen nicht der Fürsorge des Notars. Darum haben sich stets die Parteien vor dem Beurkundungstermin zu kümmern. Notare sind keine Finanzierungsberater!


Artikel im Bereich Notariat
Aufsatz Teil 1: Amtstätigkeit eines Deutschen Notars | Teil 2: Einzelheiten zu sog. notariellen Niederschrift | Teil 3: Welche Konsequenzen haben Beurkundungsfehler?


Notarieller Vertrag | Ablauf des Vollzuges beim Immobilienkauf | Leistungsaustausch beim Immobilienkauf | "All-inclusive"-Paket | Kauf von Gewerbeimmobilien | Der Bauträgervertrag | Kauf von Anlageimmobilien | Nebenkosten beim Immobilienkauf