„All-inclusive“-Paket |
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Die Vertragsparteien laden alle Probleme auf der Verfahrensebene bei dem
Urkundsnotar ab. Sie selbst müssen sich, nachdem sie ihre Unterschrift geleistet haben um fast nichts mehr kümmern. Sie dürfen es andererseits nach den gängigen Vertragsformulierungen aber auch nicht mehr, denn ab der Unterzeichnung ist allein der Notar, dessen Vertreter im Amt bzw. das Personal des Fachbereich Notars über Untervollmachten legitimiert, die jeweils erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Ausnahme: Der Notar stellt ex post fest, dass eine weitere Zuarbeit durch eine oder beide Parteien erforderlich geworden ist und bittet diese um Mithilfe. Allerdings – und darauf wurde schon oben ansatzweise hingewiesen – Fragen im Zusammenhang mit Finanzierungsmodalitäten unterfallen nicht der Fürsorge des Notars. Darum haben sich stets die Parteien vor dem Beurkundungstermin zu kümmern. Notare sind keine Finanzierungsberater! | ||
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