Die Strafanzeige
Von der Erstattung einer Strafanzeige gegen den behandelnden Arzt wegen fahrlässiger Körperverletzung werden wir aus prozeßtaktischen Gründen eher abraten. Das Zivilgericht kann bei einem Ermittlungsverfahren gegen den Arzt seine Verhandlung bis zur Erledigung des Strafverfahrens aussetzen, was zu einer Verzögerung des Arzthaftungsverfahrens um lange Zeit –eventuell sogar Jahre- führen würde. Zudem hätte die Einstellung des Ermittlungs- oder Strafverfahrens eine negative Auswirkung auf die Beweiswürdigung des Zivilgerichts.
Nach unserer Erfahrung ist auch zu vermerken, daß die Mehrzahl der Ermittlungsverfahren wegen Behandlungsfehlern bereits von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird. In den seltensten Fällen kommt es zu einer Verurteilung des Arztes und auch dann nur zu geringen Geldstrafen.
Bei allen weitern Fragen wenden Sie sich am besten an Rechtsanwalt im Arzthaftungrecht Dr. Esch Berlin.