AdvoCall Esch
Kurfürstendamm 56
10707 Berlin
Tel.: (030) 88 00 777-1
»Ihre Anfrage senden
 
 

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung darüber, dass Wohnungen baulich vollkommen von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen sind. Diese Trennung erfolgt beispielsweise durch Wände und Decken. Diese Wände und Decken gewährleisten den Schall- und Wärmeschutz. Die Wohnungen und Räume müssen über einen eigenen abschließbaren Zugang verfügen. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt. Diese ist die Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum oder Teileigentum und die Anlage eigener Grundbuchblätter für einzelne Eigentumswohnungen.

Website |  Impressum
AdvoComp © - Das Rechtswörterlexikon der Kanzlei AdvoCall Esch ®
>> Rechtsanwalt und Notar Berlin