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Abhängigkeitsverhältnis: Ist eine Person von einer anderen Person aus bestimmten Gründen abhängig (z.B.: minderjährige Person, schutzbefohlene Person etc.), spricht man von einem Abhängigkeitsverhältnis. Die Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses durch eine Person, z.B.: durch sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen oder sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, ist verboten und strafbar. Die Misshandlung - egal welcher Art - des Abhängigen gilt als Körperverletzung und ist somit ebenfalls strafbar.

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