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Abhören: Folgende drei Arten des Abhörens sind zu unterscheiden: 1. Abhören des nicht in der Öffentlichkeit gesprochenen, sondern durch Telekommunikation übertragenen, Wortes; 2. Abhören des nicht in der Öffentlichkeit gesprochenen Wortes innerhalb und außerhalb der Wohnung; 3. Abhören durch Benutzung einer Mithöreinrichtung.

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