Abhören: Folgende drei Arten des Abhörens sind zu unterscheiden: 1. Abhören des nicht in der Öffentlichkeit gesprochenen, sondern durch Telekommunikation übertragenen, Wortes; 2. Abhören des nicht in der Öffentlichkeit gesprochenen Wortes innerhalb und außerhalb der Wohnung; 3. Abhören durch Benutzung einer Mithöreinrichtung.