Als Abkömmlinge bezeichnet man die Kinder und die weiteren Nachkommen eines Menschen (z.B. Enkel). Von Bedeutung ist dieser Begriff insbesondere im Erbrecht, aber auch im Familienrecht und im Steuerrecht.
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Als Abkömmlinge bezeichnet man die Kinder und die weiteren Nachkommen eines Menschen (z.B. Enkel). Von Bedeutung ist dieser Begriff insbesondere im Erbrecht, aber auch im Familienrecht und im Steuerrecht.