Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Eine gesetzliche Regelung für die Abmahnung existiert nicht. Überwiegend bei Miet- und Arbeitsverhältnissen kommt die Abmahnung in der Praxis zur Anwendung. Auch ist die Abmahnung ausdrücklich als Voraussetzung für die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund vorgesehen. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass die Abmahnung keine Kündigung und später auch keinen Kündigungsgrund darstellt (vgl. auch Kündigung).