Abmarkung bezeichnet die rechtswirksame Kennzeichnung einer Flurstücksgrenze mit Hilfe von Grenzzeichen in der Örtlichkeit. In der Mehrzahl der Bundesländer ist der Begriff der Abmarkung in den Katastergesetzen bzw. in speziellen Abmarkungsgesetzen geregelt. Mit der Abmarkung wird in der Regel ein Verwaltungsakt gesetzt, gegen den die Beteiligten (Eigentümer der betroffenen Grundstücke) Rechtsmittel einlegen können.
Die Durchführung der Abmarkung ist beliehenen Stellen -wie öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren- oder staatlichen Stellen (Vermessungs- bzw. Katasterämter) vorbehalten.
Das Zerstören oder Verändern eines Grenzzeichens wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.