Unter einer Abschlagszahlung versteht man regelmäßig die vorweggenommene Erfüllung einer Leistung. Sie unterscheidet sich von der bloßen Anzahlung. Eine Abschlagszahlung wird z.B. auf bereits geleistete, aber noch nicht abgerechnete Arbeit entrichtet. Sie gilt nicht als Vorschuss für eine künftig fällig werdende Leistung, so dass auch die Vorschriften über den Kreditvertrag nicht in Betracht kommen.