Abschleppen von Fahrzeugen: Fahrzeuge, die betriebsunfähig sind, können abgeschleppt werden, es muss von einem eigenen Fahrer gelenkt werden, der keinen Führerschein braucht. Das abgeschleppte Fahrzeug benötigt kein eigenes Kennzeichen, da es nicht als Anhänger gilt und somit nicht steuerpflichtig ist. Es ist von beiden Fahrzeugen beim Abschleppvorgang die Warnblinkanlage einzuschalten. Auf Autobahnen darf ein Fahrzeug nur bis zur nächsten Ausfahrt abgeschleppt werden.