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Abstand im Straßenverkehr: Im Straßenverkehr hat der Fahrzeugführer darauf zu achten, dass seine Fahrgeschwindigkeit so eingerichtet ist, dass er hinter einem vorausfahrenden Fahrzeug (auch Fahrrad) rechtzeitig anhalten kann. Der Fahrzeugführer des vorausfahrenden Fahrzeugs darf jedoch nicht ohne zwingen Grund stark bremsen. Die Strecke, die der nachfolgende Fahrzeugführer in 1,5 Sekunden zurücklegt, muss mindestens der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sein. Hierbei sind unterschiedliche Geschwindigkeiten beider Fahrzeuge zu berücksichtigen. Auf Autobahnen usw. (auf Grund der dort steigenden Geschwindigkeit) ist der Abstand entsprechend größer zu halten.

Beim Überholen eines Fahrzeugs oder eines Radfahrers muss der Abstand so groß bemessen sein, dass der Überholte hierdurch nicht behindert wird.

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