Abtretung (lateinisch Zession) ist die Übertragung einer Forderung von dem Gläubiger (Zedent genannt) auf einen anderen neuen Gläubiger (Zessionar genannt). Sie erfolgt durch einen Vertrag zwischen Zedent und Zessionar. Hierzu bedarf es keiner Mitwirkung des Schuldners. Mit der Abtretung tritt der neue Gläubiger in vollem Umfang an die Stelle des bisherigen Gläubigers.