Unter einer Änderungskündigung versteht man die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses (Arbeitsverhältnis, Mietvertrag). Sie soll allein den Zweck erfüllen, das andere Vertragsbedingungen erzielt werden können. Mit Ausspruch der Änderungskündigung wird gleichzeitig ein Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages mit anderem Inhalt unterbreitet. Die Änderungskündigung unterliegt dem Kündigungsschutz für Arbeitnehmer sowie dem Wohnraumkündigungsschutz.