Bei einem Agenturvertrag hat der Agent nicht nur das Geschäft zu vermitteln, sondern auch für seinen Auftraggerber dieses abzuschließen. Der Agenturvertrag ist vom Mäklervertrag zu unterscheiden. Der regelmäßig zugrundeliegende Geschäftsbesorgungsvertrag ist weitgehendst vom Erfolg der vermittelten Tätigkeit abhängig.