AdvoCall Esch
Kurfürstendamm 56
10707 Berlin
Tel.: (030) 88 00 777-1
» Hier Ihre Anfrage an uns senden
 
 

Bei einem Agenturvertrag hat der Agent nicht nur das Geschäft zu vermitteln, sondern auch für seinen Auftraggerber dieses abzuschließen. Der Agenturvertrag ist vom Mäklervertrag zu unterscheiden. Der regelmäßig zugrundeliegende Geschäftsbesorgungsvertrag ist weitgehendst vom Erfolg der vermittelten Tätigkeit abhängig.

Website |  Impressum
AdvoComp © - Das Rechtswörterlexikon der Kanzlei AdvoCall Esch ®