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AIDS (Acquired Immuno Deficiency Syndrom) ist ein erworbenes Immunschwäche-Syndrom. Diese Erkrankung, die unheilbar ist, ist das letzte Stadium der Infizierung mit dem sogenannten HI Virus (Humanen Immunmangel-Virus) Es ist übertragbar durch Sexualverkehr, gemeinsamen Gebrauch von Betäubungsmittelspritzen u. ä.. Arztrecht: Hier gelten unter Berücksichtigung des Arztgeheimnisses die Regeln zur Behandlungspflicht. Arbeitsleben: Bei der Einstellung in ein Arbeitsverhältnis sind Fragen durch den Arbeitgeber nach einer HIV-Infektion bei ansteckungsgefährdeten Tätigkeiten zulässig. Allerdings kann eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht auf eine HIV-Infektion gestützt werden. Familienrecht: Das Verschweigen einer HIV-Infektion oder von AIDS eines Ehegatten berechtigt zur Aufhebung der Ehe. Eltern sind nicht verpflichtet, die Schule über eine HIV-Infektion eines Schülers bzw. ihres Kindes zu unterrichten. Die Schule ist auch nicht zum Ausschluss des Schülers vom Unterricht befugt.

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