Akkordarbeit: Wenn der Lohn in einem Arbeitsverhältnis nach dem erzielten Arbeitsergebnis bemessen wird, spricht man von Akkordarbeit. Die Akkordarbeit bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist grundsätzlich verboten. Der Akkordlohn wird in den meisten Fällen mit dem Zeitlohn gemischt (Zeitakkord), wobei dem Arbeiter sodann ein Mindestlohn garantiert wird. Weitere Arten der Akkordarbeit sind Einzel- und Gruppenakkorde.