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Ein Alibi (lat. von alius = „ein anderer") ist der Be- oder Nachweis dafür, dass sich eine verdächtige Person zur Tatzeit nicht am Tatort aufgehalten hat und so als Täter nicht in Frage kommt. Es bedarf im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren grundsätzlich der Bestätigung durch Zeugen oder Indizien. Die Alibi-Ermittlung ist wesentlicher Bestandteil der Kriminalistik.

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