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Ein Amtsarzt ist der z.B. beim Gesundheitsamt tätige Arzt. Auch gehören im weiteren Sinne die für Gerichte und Staatsanwaltschaften tätigen Landgerichtsärzte zu den Amtsärzten. Weiterhin gehören die für die Träger der Sozialversicherung tätigen Vertrauensärzte sowie die Ärzte der Kriegsopferversorgung zu den Amtsärzten.

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