Anbieterkennzeichnung: Wer Teledienste geschäftsmäßig anbietet, hat auf seiner Homepage eine Anbieterkennzeichnung leicht erkennbar und ständig verfügbar zu zeigen. Diese muss Name, Anschrift, Angaben zur elektronischen Kontaktaufnahme, die zuständige Aufsichtsbehörde, Informationen zur Eintragung im Handelsregister und eine Umsatzsteueridentifikationsnummer enthalten.