Bei einem Anerkenntnis stimmt der Beklagte dem Antrag des Klägers zu. Hat der Beklagte das Anerkenntnis abgegeben, erlässt das Gericht ohne Weiteres ein Anerkenntnisurteil, mit dem der Beklagte hinsichtlich des Klageantrages verurteilt wird. ---- siehe auch Anerkenntnisurteil