AdvoCall Esch
Kurfürstendamm 56
10707 Berlin
Tel.: (030) 88 00 777-1
»Ihre Anfrage senden
 
 

Angehörige: Neben Familienangehörigen gehören auch Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte, Verschwägerte und auch Adoptiv-Pflegeeltern zu den Angehörigen. Der Begriff „Angehörige" ist in den verschiedensten Gesetzen jeweils unterschiedlich definiert. Im Strafrecht (unabhängig vom bürgerlichen Recht) zählen zu den Angehörigen auch Verlobte. Im Bereich des GVG, der ZPO und der StPO gelten dagegen auch die Vorschriften des BGB für Verwandtschafts- und Schwägerschaftsverhältnisse. Die Bezeichnung „nahestehende Person" wird im Insolvenzrecht verwendet.

Website |  Impressum
AdvoComp © - Das Rechtswörterlexikon der Kanzlei AdvoCall Esch ®
>> Rechtsanwalt und Notar Berlin