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Anhängigkeit: Sobald ein Antrag, eine Klage, ein Rechtsmittel usw. beim Gericht eingereicht wird und solange das Gericht in dem Verfahren noch tätig werden kann, also sich mit dem gerichtlichen Verfahren befasst, ist dieses anhängig. Die Anhängigkeit ist von der Rechtshängigkeit zu unterscheiden. --- siehe auch Rechtshängigkeit

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