Anklageschrift: Nach Beendigung des Ermittlungsverfahrens kann sich der Staatsanwalt dazu entschließen, die Anklage zu erheben. Hierzu reicht er bei Gericht eine Anklageschrift nebst Akten ein. Ebenso stellt er den Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens. Folgende Angaben muss die Anklageschrift enthalten: Bezeichnung des Angeschuldigten, die Straftat mit Ort und Zeit, die gesetzlichen Tatmerkmale sowie die anzuwendenden Strafvorschriften. Weiterhin sind Beweismittel, das zuständige Gericht und ggf. der Verteidiger anzugeben. Die Anklageschrift muss das wesentliche Ergebnis des Ermittlungsverfahrens beinhalten.