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Anleitung zu Straftaten: Mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe wird diejenige Person bestraft, die schriftlich, öffentlich oder in einer anderen Darstellung eine andere Person zu schweren Straftaten (z.B. Tötung, Menschenraub etc.) anleitet. Keine Straftat liegt vor, wenn diese Handlung z.B. zu staatsbürgerlicher Aufklärung oder der Abwehr verfassungswidriger Vorgehen etc. bestimmt ist.

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