Arbeiter sind Arbeitnehmer, die nicht zu den Angestellten zählen. Sie erhalten Lohn für ihre Arbeitsleistungen, die meist durch körperlichen Einsatz erfolgen. Die Trennung zwischen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten wurde zum 1. Januar 2005 aufgehoben. Mit der Gründung der Deutschen Rentenversicherung zum 1. Oktober 2005 erfolgt die Aufteilung auf unterschiedliche Rentenversicherungsträger nach einem Verteilungsschlüssel.