Arbeiterrentenversicherung: Arbeiter waren (in Deutschland) bis zum 1. Oktober 2005 gegenüber einem Angestellten unterschiedlich rentenversichert (Arbeiter in den Landesversicherungsanstalten, Angestellte in der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte). Die Trennung zwischen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten wurde zum 1. Januar 2005 aufgehoben. Mit der Gründung der Deutschen Rentenversicherung zum 1. Oktober 2005 erfolgt die Aufteilung auf unterschiedliche Rentenversicherungsträger nach einem Verteilungsschlüssel, nicht mehr nach der Einordnung als Arbeiter oder Angestellter.