Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung beinhaltet die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Sie gehören zu den Lohnnebenkosten und der Arbeitgeber hat die Hälfte an die entsprechenden Versicherungsträger abzuführen. Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zahlt der Arbeitgeber pauschale Sozialversicherungsbeiträge.