Arbeitnehmer ist, wer in einem Arbeitsverhältnis steht und vom Arbeitgeber zugewiesene, weisungsgebundene Arbeit leistet. Arbeitnehmer im rechtlichen Sinne des Begriffs ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags (Arbeitsvertrag) für einen anderen unselbständige Dienste gegen Entgelt zu erbringen verpflichtet ist. Er hat die Pflicht, die vereinbarte Arbeit zu leisten und das Recht, die vereinbarte Entlohnung dafür zu erhalten. Arbeitnehmer sind Arbeiter und Angestellte, nicht jedoch diejenigen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen oder Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Gesellschafter o.ä. sind.