Das Arbeitslosengeld ist ein Entgeltersatzanspruch nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III), der den Lebensunterhalt des Arbeitslosen sichern soll. Arbeitslosengeld wird nur unter folgenden Voraussetzungen bewilligt: 1) Arbeitslosigkeit (Beschäftigungslosigkeit und Beschäftigungssuche), 2) persönliche Arbeitslosmeldung bei der zuständigen Agentur für Arbeit, 3) Erfüllung einer Anwartschaftszeit, 4. Alter unter 65 Jahre. Als arbeitslos gilt nur diejenige Person, die keiner Beschäftigung nachgeht und gleichzeitig auf der Suche nach einer Beschäftigung ist. Sie muss der zuständigen Agentur für Arbeit stets zur Verfügung stehen. Die entsprechende Anwartschaftszeit hat diejenige Person erfüllt, die in den vergangenen drei Jahren (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig tätig war. Arbeitslosengeld wird je nach Dauer der vorangegangenen versicherungspflichtigen Tätigkeit für einen Zeitraum von 180 bis zu 960 Kalendertagen bewilligt. Für alle ab dem 1.02.2006 entstehenden Ansprüche wird die maximale Dauer hinsichtlich der Zahlung des Arbeitslosengeldes auf 360 Tage verkürzt. Bei der Berechnung der Höhe des auszuzahlenden Arbeitslosengeldes werden etwa 60% (mit Kind etwa 67%) des bisher bezogenen Nettoeinkommens zugrunde gelegt.