Das Arbeitsrecht ist die Zusammenfassung der Rechtsnormen, die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Das Arbeitsrecht ist weiterhin ein Teil des Zivilrechts und des Privatrechts. Außerdem ist das Arbeitsrecht das Sonderrecht der Arbeitnehmer. Ein eigenes Gesetzeswerk für das Arbeitsrecht besteht nicht. Vielmehr ist es unsystematisch geregelt und in zahlreichen Gesetzen verstreut. Jedoch kann man das Arbeitsrecht in folgende zwei Rechtsgebiete unterteilen: 1) Individualarbeitsrecht und 2) Kollektivarbeitsrecht. Aus dem Arbeitsrecht hervorgehende Rechtsstreitigkeiten sind der Arbeitsgerichtsbarkeit zugewiesen, so dass in der Praxis für diese Streitigkeiten die Arbeitsgerichte zuständig sind.