Mit der Arbeitsverweigerung durch den Arbeitnehmer wird ein Anspruch des Arbeitgebers auf Schadensersatz begründet. Ferner kann der Arbeitgeber bei Arbeitsverweigerung den Arbeitnehmer kündigen. Die vorangegangenen beiden Regelungen gelten jedoch nur insoweit, als dass die Arbeitsverweigerung nicht durch den Arbeitsvertrag oder durch Arbeitskampfmaßnahmen (Streik) gerechtfertigt sind.