Das Arztregister ist ein Verzeichnis, in das die zugelassenen Ärzte (Zahnärzte) für die Behandlung von Kassenpatienten und Ärzte, die nach Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen, die Eintragung in das Arztregister beantragt haben, eingetragen werden. Das Arztregister wird bei der kassenärztlichen bzw. bei der kassenzahnärztlichen Vereinigung geführt. Voraussetzung für die Zulassung als Kassenarzt ist die Eintragung in das Arzt- bzw. Zahnarztregister.