Assessor: Wer die zweite juristische Staatsprüfung bestanden hat, darf die Bezeichnung Assessor tragen. Früher führte der Beamte auf Probe im höheren Dienst die Amtsbezeichnung Assessor mit Zusatz der jeweiligen Fachrichtung. Heute führt er die Bezeichnung des Eingangsamtes mit dem Zusatz „z.A." (zur Anstellung). Der frühere Gerichtsassessor als Richter auf Probe führt heute die Bezeichnung „Richter" oder „Staatsanwalt".