An einem Aufbauseminar müssen folgende Personen teilnehmen: Personen, die Inhaber einer Fahrerlaubnis sind und durch verkehrsrechtliche Verstöße im Punktsystem mehr als 14 Punkte erreicht haben oder Personen, die Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe sind und in der Probezeit bestimmte Verkehrsstraftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen haben. Das Aufbauseminar muss innerhalb einer gesetzten Frist absolviert werden. Findet eine Teilnahme an dem Aufbauseminar innerhalb der gesetzten Frist nicht statt, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Das Aufbauseminar besteht aus Gruppengesprächen und einer Fahrprobe. Zu beachten ist, dass das Aufbauseminar nur von Fahrlehrern mit entsprechender Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz durchgeführt werden darf.