Unter der Ausfertigung einer Urkunde versteht man die Abschrift eines Schriftstückes, die die Urschrift ersetzen soll. Die Ausfertigung enthält folgende Angaben: Überschrift „Ausfertigung", Ausfertigungsvermerk, Ort, Datum der Erteilung, Unterschrift und Dienstsiegel. Insbesondere werden gerichtliche Entscheidungen und notarielle Urkunden ausgefertigt. Der Ausfertigungsvermerk enthält die Formel: "Für die Übereinstimmung mit der Urschrift". Die Ausfertigung einer Urkunde ist von der beglaubigten Abschrift zu unterscheiden.