Unter dem Babyjahr versteht man die seit 1986 eingeführte Anrechnung eines Kindererziehungsjahres in der Rentenversicherung. In der ehemaligen DDR hatten Mütter nach Geburt eines Kindes Anspruch auf eine einjährige Lohnfortzahlung. Mit der Wiedervereinigung ist diese Regelung weggefallen.