Mittels einer Babyklappe kann man ein heimlich geborenes Kind ohne Angabe von Personalien sozusagen „abgeben". Die Versorgung des Kindes wird durch denjenigen Personen, die die Babyklappe betreiben, sofort gewährleistet. Daher spricht man in solchen Fällen auch nicht von der Aussetzung von Hilflosen. Das in der Babyklappe abgegebene Kind wird zum Findelkind. ---- siehe auch anonyme Geburt
Achtung! Unterschiedliche Angaben!
(muss entsprechend angepasst werden, z. B. hinsichtlich der Personenstandsfälschung)!:
In der strafrechtlichen Literatur besteht weitgehende Übereinstimmung, dass auch die Mutter, die ihr Kind in einer Babyklappe ablegt, eine Unterdrückung des Personenstands des Kindes begeht, da sie anzeigepflichtig ist und das Ablegen in der Babyklappe mit dem anschließenden Entfernen die Feststellung des Personenstands des Kindes jedenfalls gefährdet. Freilich bleibt stets zu prüfen, ob die Notlage solcher Mütter die Tat rechtfertigt oder jedenfalls entschuldigt.