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Der Basiszinssatz ist der gesetzlich festgesetzte Zinssatz. Dieser wird alle halbe Jahre neu festgelegt. 1999 ersetzte der Basiszinssatz den bis dato geltenden Diskontsatz der Bundesbank. Die Berechnung des Basiszinssatzes ist in § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Dort sind 3,62 Prozentpunkte als Ausgangsgröße vorgeschrieben. Der Basiszinssatz ändert sich jeweils um die Prozentpunkte, um die der Zinssatz für die neueste Hauptfinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank (EZB) vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Der Basiszinssatz wird jeweils zum 1.01. und zum 1.07 eines jeden Jahres neu berechnet und anschließend sofort von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Nach dem Basiszinssatz sind die gesetzlichen Verzugszinsen und der gesetzliche Kostenerstattungsanspruch zu berechnen.

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